Impressum

 

Tennisschule - Speedball

Fabian Enser

Laufamholzstraße 381

90482 Nürnberg

mail: enser(at)tennisschule-speedball.de

Tel.: 0911/38464322

Umsatzsteuernummer: 221/215/20579

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Speedball

 

  1. Nach Abgabe der Anmeldung sind die Kursgebühren zu zahlen. 

  2. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung und der Abgabe tritt der Vertrag in Kraft.

  3. Wenn die Gruppen kleiner werden als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Kosten für das Training entsprechend. Wir bitten um sofortigen schriftlichen Einspruch der Trainingsteilnehmer oder Eltern, wenn dies nicht akzeptiert wird, da ansonsten das Einverständnis für die höheren Kosten vorausgesetzt wird.

  4. Die Wahl der Tennislehrer für die jeweilige Unterrichtsstunde ist der Tennisschule vorbehalten.

  5. Einzel-Unterrichtsstunden die nicht 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden.

  6. Versäumte Spieltermine vom Kursteilnehmer können nicht nachgespielt werden.

  7. Jeder Tennistrainer der Tennisschule Speedball ist berechtigt, an Aus- und Weiterbildungslehrgängen in seinem Beruf teilzunehmen. Sollte dadurch oder durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ein Trainer nicht in der Lage sein, den Unterricht zu erteilen, so ist die Tennisschule Speedall berechtigt, einen Ersatz zu stellen oder die Stunde nachspielen zu lassen.

  8. Außerdem gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tennisschulen.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tennisschulen

 

 

 

Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

 

 

 

  1. Training

    Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

  2. Aufsicht bei Kindern

    Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt !

  3. Ausschluss vom Training

    Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der / die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

  4. Ausgefallene Stunden

    Sofern vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining) nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Diese Regelung kann auf Gruppentraining nicht angewandt werden.

  5. Haftung

    Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  6. Mängelrügen und Gewährleisung

    Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und / oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

  7. Datenschutz

    Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.